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Öffnungszeiten des Gebäudes

Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
 
Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Frau Karrer, Präsidialkanzlei, Tel. 0751 / 806-1610

Wichtige Hinweise für Apostillen und Überbeglaubigungen

Aufgrund des Gesundheitsschutzes werden zur Zeit keine Termine im Gericht durchgeführt. Bitte reichen Sie daher die Anträge auf Erteilung einer Apostille/Überbeglaubigung auf dem Postweg ein. Es wird darum gebeten, für den Antrag das Formular zu verwenden, das hier zum Download bereitsteht.

Antragsformular für die Erteilung einer Apostille/Überbeglaubigung

Dokumente von der Stadt, Gemeinde oder vom Landratsamt (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Melderegister, usw.) werden nicht beim Landgericht, sondern beim Regierungspräsidium in Tübingen beglaubigt.

Bereitschaftsdienst

Für den gesamten Landgerichtsbezirk ist ein Bereitschaftsdienst  bei dem Amtsgericht Ravensburg 
eingerichtet. Wie und zu welchen Zeiten der zuständige Richter erreichbar ist, erfahren Sie im Eilfall durch Anruf bei der

Polizeidirektion Ravensburg (Tel. (0751)803-0
 

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